Skip to main content
| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Umgang mit Cannabis – Eine Position der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg 

Umgang mit Cannabis – Eine Position der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg 

(…) Die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern. Gesundheitliche Risiken durch das Angebot synthetischer Cannabinoide und Zumischungen anderer Substanzen werden durch eine kontrollierte Abgabe weitgehend verhindert. Unerwünschte persönliche und volkswirtschaftliche Folgeschäden könnten minimiert werden, problematisch Konsumierende könnten diskriminierungsfrei erreicht werden. Die Entkriminalisierung trägt somit auch zur Entstigmatisierung der Betroffenen bei.

Die Landesstelle für Suchtfragen fordert, dass bei allen Überlegungen zur regulierten Abgabe der Jugendschutz konsequent im Vordergrund steht. Junge Menschen sind aufgrund der noch nicht abgeschlossenen neurophysiologischen Entwicklung einem ungleich höheren Risiko für psychische Schäden ausgesetzt als Erwachsene. Dies gilt zwar für jeglichen Konsum psychotroper Substanzen, also auch für Alkohol, bei Cannabis scheint dieses Risiko stärker ausgeprägt zu sein. Daher darf der regulierte, legale Bezug von Cannabisprodukten erst ab einem Alter von 21 Jahren erlaubt sein. Die Landesstelle für Suchtfragen fordert zudem ein striktes Werbeverbot hinsichtlich des Handels mit Cannabisprodukten. (lss-bw - Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg, 22.10.2021)

https://lss-bw.de/umgang-mit-cannabis-eine-position-der-landesstelle-fuer-suchtfragen-baden-wuerttemberg/