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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Richtlinien-Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen: G-BA lockert Vorgaben

Richtlinien-Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen: G-BA lockert Vorgaben

Berlin, 21. August 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen zur Suchtmittelfreiheit als Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie angepasst: Bei einer durch psychotrope Substanzen wie Alkohol oder Medikamente (z. B. Benzodiazepin) verursachten Abhängigkeitserkrankung kann eine Psychotherapie künftig bis zu 12 Behandlungsstunden umfassen, um eine Suchtmittelfreiheit bzw. Abstinenz zu erreichen. Bisher waren maximal 10 Behandlungsstunden möglich. Neu hinzukommt: Weitere 12 Behandlungsstunden sind möglich, wenn die Suchtmittelfreiheit bis zu diesem Zeitpunkt zwar nicht erreicht, dieses Therapieziel aber weiter realistisch ist und konkrete therapeutische Schritte zum Erreichen dieses Ziels vereinbart wurden. Den entsprechenden Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie hat der G-BA in seiner heutigen Plenumssitzung gefasst. Die Anpassungen bauen auf aktuellen Empfehlungen aus medizinischen S3-Leitlinien auf. (GBA, Pressemitteilung, 21.08.2025)

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1282/