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M. Luderer. Kommentar: Neue Regelungen für die Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen 

M. Luderer. Kommentar: Neue Regelungen für die Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen 

Mathias Luderer, Consultant, Head of addiction unit, university hospital Frankfurt am Main, Germany; Landesärztekammer Hessen, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit 

Es ist eine großartige Nachricht, dass der GBA sich hier bewegt und die Richtlinien-Psychotherapie von Abhängigkeitserkrankungen individueller werden kann. 

Auf der anderen Seite fällt beim Vergleich mit anderen psychischen Erkrankungen weiterhin ein deutlicher Doppelstandard auf: nur bei den Abhängigkeitserkrankungen wird die Indikation zur ambulanten Psychotherapie an Ergebnisse gekoppelt. Akutpsychiatrische, akutpsychosomatische Behandlungen oder Reha-Maßnahmen gibt es auch bei der Depression oder Borderline-Störung

Niemand würde aber sagen, bei diesen Erkrankungen muss die Suizidalität bis zur 12. Stunde weg sein oder es muss wenigstens eine realistische Chance dafür geben, sonst wird die Psychotherapie nicht weiter genehmigt. Hier würde es heißen: Psychotherapie ist essentiell, um Fortschritte zu erzielen. Aber Suchterkrankungen sind anders, weil hier wird vom GBA schablonenartig festgelegt, ab wann eine stationäre Behandlung zu erfolgen hat.

Zudem ist Abstinenz auch ein weiter Begriff, der oft viel zu dogmatisch verwendet wird. Was zählt denn da: einmal an Silvester ein Glas Wein, den Rest des Jahres nichts? Einmal am Wochenende eine Flasche Wein, den Rest der Woche nichts? Das erste Mal seit 10 Jahren 3 Tage abstinent? Was reicht hier aus, um die Psychotherapie-Gutachter zu überzeugen? (LinkedIn, 23.08.2025. Mit freundlicher Genehmigung des Autors zur Veröffentlichung auf Forum Substitutionspraxis freigegeben)

https://lnkd.in/gqiUCzbr

M. Luderer. Kommentar: Neue Regelungen für die Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen