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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Krankenhaus des Maßregelvollzugs: Therapiebedürftige sollen besser erkannt werden

Krankenhaus des Maßregelvollzugs: Therapiebedürftige sollen besser erkannt werden

Dtsch Arztebl 2022; 119(4): A-109 / B-93

afp; Maybaum, Thorsten

Straftäter mit einer Suchtproblematik können per Gerichtsbeschluss in Entziehungsanstalten eingewiesen werden – das genaue Vorgehen in solchen Fällen soll nun reformiert werden. Die Behandlung in den Krankenhäusern des Maßregelvollzugs (KMV) solle sich „wieder stärker auf diejenigen Personen konzentrieren, die wirklich eine Therapie brauchen“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kürzlich.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/222941/Krankenhaus-des-Massregelvollzugs-Therapiebeduerftige-sollen-besser-erkannt-werden