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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

ePA-Einführung zunächst freiwillig – verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober

ePA-Einführung zunächst freiwillig – verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober

Nach der Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Modellregionen startet nun die bundesweite Einführung: Ab dem 29. April 2025 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die ePA freiwillig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für alle verpflichtend. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben. (KVH-Telegramm 8/25, 29.04.2025)

https://telegramm.kvhh.net/nr-08-29-april-2025/epa-einfuhrung-zunachst-freiwillig-verpflichtende-nutzung-ab-1-oktober