Elektronische Patientenakte: Zustimmung trotz geringer Nutzung
Elektronische Patientenakte: Zustimmung trotz geringer Nutzung
Seit gut einem Jahr ist die elektronische Patientenakte (ePA) aus dem Versorgungsalltag nicht mehr wegzudenken. Zum 1. Oktober 2025 wurde die Nutzung der ePA für alle Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend. Zuvor wurde die Akte für alle Menschen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelegt, wenn sie nicht aktiv widersprachen. Ein Jahr später ist klar, wenige GKV-Versicherte nutzen die Akte aktiv, dennoch will die große Mehrheit ihre ePA behalten. Dafür sprachen sich bis zu neun von zehn Befragten aus, macht das das kürzlich veröffentlichte Datenbarometer der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) deutlich. Die übrigen Befragten gaben an, dass sie ihrer ePA widersprochen haben oder ihr noch widersprechen wollen. Nur zwölf Prozent haben die ePA-App ihrer Krankenkasse heruntergeladen und sich entsprechend registriert. (Deutsches Ärzteblatt, 20/2026)
