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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Elektronische Patientenakte: Nichtbefüllung bei „erheblichen therapeutischen Gründen“ möglich

Elektronische Patientenakte: Nichtbefüllung bei „erheblichen therapeutischen Gründen“ möglich

Berlin – Kinder und Jugendliche und Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen in bestimmten Fällen bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) einen besonderen Schutz erhalten können. Das sieht der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vor, den das Bundeskabinett kürzlich verabschiedet hat. (aerzteblatt.de, 08.08.2025)

https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-nichtbefullung-bei-erheblichen-therapeutischen-grunden-moglich