Berlin. Oppositionsanträge zum Betäubungsmittelrecht abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2017, mehrere Oppositionsanträge zum Betäubungsmittelrecht abgelehnt. Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Antrag der Linksfraktion zur „Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten“ (18/11610) direkt im Plenum abgestimmt und abgelehnt. Eine weitere Vorlage (18/1613), in der die Oppositionsfraktionen gemeinsam die strikte Anti-Drogen-Politik vieler Staaten kritisieren, wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen überstimmt. Dem Votum lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (18/10445) zugrunde. (Deutscher Bundestag, Online Dienste, 30.03.2017)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw13-de-drogenkonsum/499946