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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung

Leserbrief zur geplanten Reform der EBM-Substitutionsziffern (D.Lichtermann, Bonn)

Leserbrief zur geplanten Reform der EBM-Substitutionsziffern (D.Lichtermann, Bonn)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

auf dem Jahreskongress der DGS in Leipzig wurde eine bereits weit gediehene geplante Umstrukturierung des EBM im Bereich der Substitutionsbehandlung vorgestellt, die im Kern die Streichung der behandlungstäglichen Gebührenordnungsposition 01950 vorsieht zugunsten vermehrter Mitgabeverordnungen und einer gewissen Aufwertung begleitender Gespräche (1).

In der Berichterstattung hierzu (2) sind zu Recht nunmehr die nachteiligen Folgen dieser Pläne für die größeren, niederschwellig arbeitenden Substitutionsambulanzen und Substitutionspraxen in den Blick geraten. In der Tat würde die ersatzlose Streichung der Ziffer 01950 z.B. in unserer Praxis einen Ausfall von 48% der Erstattungen nach sich ziehen. Dem steht gegenüber, dass nur ein geringer Anteil der Patienten sich überhaupt für eine regelmäßige Mitgabeverordnung qualifiziert; zur Zeit sind das nur 1-2% unserer Patientenschaft, was für eine innerstädtische Schwerpunktpraxis nicht ungewöhnlich ist, wenn man die selbst bei erreichter Opiatabstinenz immer noch hohe Rate an Personen berücksichtigt, die weiterhin komorbide und manifest alkohol-, kokain- und/oder benzodiazepin- (bzw. pregabalin-)abhängig verbleiben, bei denen sich eine regelmäßige Mitgabe ausschließt. 

Mir ist verständlich, dass es v.a. für die Kollegen auf dem Land, deren Patientenschaft tatsächlich auf ein höheres Maß von Mitgabeverordnungen angewiesen sein mag, einer besseren Vergütung bedarf. Diese Planung übersieht aber, dass der weitaus größte Anteil von Patienten nicht in hausärztlichen Praxen, sondern von einer geringen Zahl substituierender Ärzte in Schwerpunkteinrichtungen versorgt wird – die Bundesopiumstelle nennt in ihrem Jahresbericht 14% der Ärzte, die über die Hälfte von Patienten betreuen (3).

Lichtermann-EBM-Reform-12-23