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| Hans-Günter Meyer-Thompson | national

Kündigung wegen gefälschter Coronabescheinigung bestätigt

Kündigung wegen gefälschter Coronabescheinigung bestätigt

Erfurt – Während der Coronapandemie durften Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Beschäftigte entlassen, die eine gefälschte Bescheinigung zur Coronaimpfung vorgelegt hatten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestä­tigte mit zwei heute veröffentlichten Urteilen die Kündigung einer Pflegehelferin und einer Krankenpflegerin durch ein Krankenhaus in Schleswig-Holstein (Az. 2 AZR 55/23 und 2 AZR 66/23). (aerzteblatt.de, 19.01.2024)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148759/Kuendigung-wegen-gefaelschter-Coronabescheinigung-bestaetigt