| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen
Versorgungsanspruch gegen den Staat bei allen COVID-19-Impfungen
Versorgungsanspruch gegen den Staat bei allen COVID-19-Impfungen
Ärzte haben bei korrekt durchgeführter Schutzimpfung kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn sie Personen unter 60 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca oder Johnson & Johnson impfen. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das der Bundesrat heute beschlossen hat. (KBV Praxisnachrichten, 28.05.2021)