Zum Hauptinhalt springen
| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen

KBV. Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten

KBV. Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten

Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten. Danach können jetzt auch Auffrischimpfungen durchgeführt und abgerechnet werden. 

Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht für die Auffrischimpfungen keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppen vor. Vielmehr haben alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt, unabhängig von ihrem Versichertenstatus Anspruch auf eine Auffrischimpfung. (KBV Praxisnachrichten, 01.09.2021)

https://www.kbv.de/html/1150_54098.php