| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen
KBV. Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten
KBV. Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten
Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten. Danach können jetzt auch Auffrischimpfungen durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht für die Auffrischimpfungen keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppen vor. Vielmehr haben alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt, unabhängig von ihrem Versichertenstatus Anspruch auf eine Auffrischimpfung. (KBV Praxisnachrichten, 01.09.2021)