| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen
Impfverordnung: Es gelten neue Priorisierungen
Impfverordnung: Es gelten neue Priorisierungen
Berlin – Seit heute gelten neue Priorisierungen bei Impfungen gegen SARS-CoV-2. Die jetzt in Kraft getretene neue Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht einige Änderungen bei der Einstufung der Bevölkerung in die vorrangig zu impfenden Gruppen vor – und lässt Spielraum für Einzelfallentscheidungen etwa bei seltenen Erkrankungen oder in besonderen Situationen. (aerzteblatt.de, 09.02.2021)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120888/Impfverordnung-Es-gelten-neue-Priorisierungen