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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen

Impfverordnung: Ärzte müssen zunächst keine Atteste ausstellen

Impfverordnung: Ärzte müssen zunächst keine Atteste ausstellen

Berlin – Ärzte müssen Patienten noch keine Atteste über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis auf eine vorrangige SARS-CoV-2-Impfung ausstellen, da nach Weihnachten zunächst mit der Impfung in Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams begonnen werden soll. Darauf weist die Kassen­ärztli­che Bundesvereinigung (KBV) hin. (aerzteblatt.de, 23.12.2020)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119686/Impfverordnung-Aerzte-muessen-zunaechst-keine-Atteste-ausstellen