Deutscher Bundestag. Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Bundesregierung, auch Wohnungslose und Menschen ohne Papiere über ihren Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung zu informieren, und wie wird sichergestellt, dass die entsprechenden Impfeinricht
Deutscher Bundestag. Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Bundesregierung, auch Wohnungslose und Menschen ohne Papiere über ihren Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung zu informieren, und wie wird sichergestellt, dass die entsprechenden Impfeinrichtungen ausreichend bei der Impfstofflieferung berücksichtigt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 7. April 2021
Nach § 1 Absatz 1 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Corona-virus SARS-CoV-2. Der Anspruch gilt folglich auch für Wohnungslose und Menschen ohne Papiere, wenn diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Für die Organisation der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere auch für die Terminvergabe, sind die Länder zuständig. Anspruchsberechtigte ohne Meldeadresse in der Bundesrepublik Deutschland, die insofern keinem Land zugeordnet werden können, können die Schutzimpfung in einem Land ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Gemäß der Absprache zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und der Gesundheitsministerkonferenz werden die Länder die erste Lieferung des Impfstoffs des Herstellers Johnson & Johnson im April 2021 nahezu komplett erhalten. Das Impfschema dieses Impfstoffs besteht nur aus einer Dosis und ist demnach besonders geeignet, um wohnungslose Menschen zu erreichen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Länder verschiedene Vorgehensweisen für die Verimpfung bei dem genannten Personenkreis entwickelt. (Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– Seite 99 –Drucksache 19/28338, 09.04.2021, Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. April 2021 eingegangenen Antworten der Bundesregierung: 141. Abgeordnete Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))