| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen
Coronaimpfverordnung nennt erste Details zu Impfanspruch und Vergütung
Coronaimpfverordnung nennt erste Details zu Impfanspruch und Vergütung
Berlin – Einzelheiten zum Anspruch auf eine Coronaimpfung, Details zur Leistungserbringung, Impfsurveillance, Terminvergabe sowie Vergütung und Finanzierung. Das soll eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) regeln. Ein erster Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. (aerzteblatt.de, 04.12.2020)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119063/Coronaimpfverordnung-nennt-erste-Details-zu-Impfanspruch-und-Verguetung