| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen
Atteste für Impfungen: Formlose Bescheinigung ausreichend
Atteste für Impfungen: Formlose Bescheinigung ausreichend
Ärzte, die ihren Patienten künftig ein Attest über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung ausstellen, müssen hierbei keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine entsprechende Erkrankung besteht, ist nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ausreichend. (KBV, Praxisnachrichten, 19.01.2021)