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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen

Atteste für Impfungen: Formlose Bescheinigung ausreichend

Atteste für Impfungen: Formlose Bescheinigung ausreichend

Ärzte, die ihren Patienten künftig ein Attest über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung ausstellen, müssen hierbei keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine entsprechende Erkrankung besteht, ist nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ausreichend. (KBV, Praxisnachrichten, 19.01.2021)

https://www.kbv.de/html/1150_50250.php