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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Covid-19

KBV. Erleichterungen bei der Substitutionstherapie (Stand zum IV.Quartal 2021)

KBV. Erleichterungen bei der Substitutionstherapie (Stand zum IV.Quartal 2021)

Die Substitutionstherapie wird während der Coronavirus-Pandemie erleichtert. Substituierende Ärzte haben die Möglichkeit, bei der Behandlung von Opioidabhängigen von den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung abzuweichen. 

Sie dürfen jetzt beispielsweise mehr Patienten behandeln als bisher und können Substitutionsmittel in einer Menge verschreiben, die für bis zu sieben aufeinanderfolgenden Tagen benötigt wird. Folgerezepte können Ärzte auch ohne persönliche Konsultation ausstellen. Sollte eine Einnahme des Medikaments unter Beobachtung von medizinischem, pharmazeutischem oder pflegerischem Personal nicht möglich sein, können Ärzte diese Aufgabe auch anderem Personal übertragen.

Gilt bis: 31. Mai 2022

Therapiegespräch zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger per Video und Telefon

Das therapeutische Gespräch zur Substitutionsbehandlung ist weiterhin während der Corona-Pandemie achtmal im Behandlungsfall möglich und kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden. Die Regelung gilt für therapeutische Gespräche, die mindestens zehn Minuten dauern.

Seit November 2020 berechnungsfähig ist das Therapiegespräch per Telefon im Rahmen der Substitutionsbehandlung von mindestens zehnminütiger Dauer. Es kann über die GOP 01952 abgerechnet werden.

Gilt bis: 31. Dezember 2021

KBV-Kassenärztliche Bundesvereinigung, 20.09.2021

https://www.kbv.de/html/themen_53751.php