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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Arbeitsschutz

Neue Testverordnung in Kraft getreten: Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Neue Testverordnung in Kraft getreten: Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Seit dem 15. Oktober können Personen in patientennahen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, mit Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus getestet werden. Getestet werden sollen Angestellte, Besucher und Bewohner bzw. betreute Personen. (Bundesgesundheitsministerium, 15.10.2020)

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/nationale-teststrategie.html