Reisen mit Betäubungsmitteln
Reisen mit Betäubungsmitteln
BOPS. Reisen mit Betäubungsmitteln
Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicherzustellen. Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht zu Beginn der Urlaubszeit die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam. Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden... (Bundesopiumstelle, Pressemitteilung vom 17.06.2024
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/pm03-2024.html
Swissmedic. Betäubungsmittel zum persönlichen medizinischen Gebrauch auf Reisen - Informationsseite von Swissmedic
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/narcotics/kranke-reisende.html
INDRO. Substitution auf Auslandreisen Auflistung der Staaten, die Methadon/Buprenorphin als Substitutionsmedikamente zulassen sowie ein Adressenverzeichnis von Ärzten/Kliniken, die Behandlungen durchführen. Weiter sind Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erhältlich. Eine Zusammenstellung von INDRO e.v. (Deutschland)
https://indro-online.de/laenderinformationen/
INCB. Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmittel und anderen kontrollierten Substanzen Länderspezifische Informationen über die Einreisebedingungen mit Betäubungsmitteln. Eine Seite des International Narcotics Control Board (INCB)
https://www.incb.org/incb/en/travellers/country-regulations.html