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BGH: Keine Werbung für Cannabisbehandlung im Internet
BGH: Keine Werbung für Cannabisbehandlung im Internet
Karlsruhe – Internetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. I ZR 74/25). Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch. (aerzteblatt.de, 26.03.2026)
https://www.aerzteblatt.de/news/bgh-keine-werbung-fur-cannabisbehandlung-im-internet
