Umfrage zur Honorierung der Sichtvergabe von Opioidsubstituten in Apotheken - Stand: 12. Mai 2025
Umfrage zur Honorierung der Sichtvergabe von Opioidsubstituten in Apotheken - Stand: 12. Mai 2025
Seit vergangenem Jahr gibt es zwischen ABDA und AOK-Bundesverband eine Mustervereinbarung zur Honorierung der Untersichtabgabe von Opioidsubstitutionsmitteln in Apotheken. Die Umsetzung auf Länderebene verlief anfangs nur schleppend. Mittlerweile haben sich die Vertreter der ApothekerInnen mit der AOK in Baden-Württemberg (dort bereits seit 2013), Bayern, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg, Westfalen-Lippe, Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Nordrhein auf einen Vertrag einigen können oder befinden sich noch in Verhandlungen. Keine Gespräche finden statt in Bremen. (Siehe nachstehende Auflistung).
Die ABDA teilt auf Anfrage mit, dass „die Mustervereinbarung gemäß BAK-LL nicht überarbeitet wird.“ Die Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke (Stand der Revision 15.07.2025) sieht unter Punkt 10 vor, dass die Apotheke „die Vergütung für die Sichtvergabe entweder von der Krankenkasse des Patienten/der Patientin oder vom Arzt“ erhält. Da nur mit der AOK ein Mustervertrag besteht, mit Ersatz- oder regionalen Kassen jedoch nur in Ausnahmefällen, ist von substituierenden Praxen und Ambulanzen bei Unterzeichnung der Vereinbarung weiterhin auf diesen Punkt 10 zu achten.
Weitere Artikel aus der pharmazeutischen Presse zur Honorierung der Sichtabgabe finden Sie hier.
Die Umfrage lautete: „Bitte teilen mit, ob in Ihrem Bereich Verhandlungen mit den Krankenkassen bzw. Apothekerverbänden über die Honorierung der Sichtabgabe von Opioidsubstitutionsmitteln stattfinden oder stattgefunden haben. „
Sofern nicht anders angegeben stammen die Antworten von den jeweiligen Apothekervereinen bzw. -verbänden.
Forum Substitutionspraxis, eigener Beitrag, 12. Mai 2025