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Arzneimittel zur Tabakentwöhnung in engen Grenzen erstattungsfähig
Arzneimittel zur Tabakentwöhnung in engen Grenzen erstattungsfähig
Berlin – Arzneimittel zur Tabakentwöhnung können künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Das beschloss heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin. Konkret geht es um die Wirkstoffe Nikotin und Vareniclin. Bis Ärzte diese tatsächlich verschreiben können, dürften aber noch einige wenige Monate vergehen. (aerzteblatt.de, 15.05.2025)
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