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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs (BVerwG 3 C 1.21 - Urteil vom 10. März 2022)

Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs (BVerwG 3 C 1.21 - Urteil vom 10. März 2022)

Die für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle des Verschreibens von Betäubungsmitteln Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. (Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 17/2022 vom 10.03.2022)

https://www.bverwg.de/pm/2022/17