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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht. Urteil vom 10.03.2022 - BVerwG 3 C 1.21ECLI:DE:BVerwG:2022:100322U3C1.21.0 - Befugnis der Überwachungsbehörde zur Einsicht in Unterlagen über den Betäubungsmittelverkehr

Bundesverwaltungsgericht. Urteil vom 10.03.2022 - BVerwG 3 C 1.21ECLI:DE:BVerwG:2022:100322U3C1.21.0 - Befugnis der Überwachungsbehörde zur Einsicht in Unterlagen über den Betäubungsmittelverkehr

Leitsatz: Die für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten zuständigen Behörden sind nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nicht befugt, Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen. Patientenakten sind keine Unterlagen über den Betäubungsmittelverkehr im Sinne der Vorschrift. 

https://www.bverwg.de/100322U3C1.21.0