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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Informationsblatt Substitution und Fahreignung (MPU) (Stand März 2023)

Informationsblatt Substitution und Fahreignung (MPU) (Stand März 2023)

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogenkonsum stellt ein hohes Risiko für alle Beteiligten dar. Opioidabhängige sind deshalb gemäß den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 1.6.2022) zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet. Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt die Überprüfung der Kraftfahreignung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei einer staatlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Nach der Entgiftungs- undEntwöhnungszeit ist in der Regel eine mindestens einjährige Drogenabstinenz mittels Urinkontrollen oder Haaranalysennachzuweisen, ebenso muss Alkoholabstinenz bestehen, die ebenfalls zumindest für einen Zeitraum von 3 Monaten vor der MPU belegt sein muss. Die Urinkontrollen bzw. Haaranalysen sind gemäß festgelegten Kriterien (sog. CTU-Kriterien)durchzuführen. BAS – Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, März 2023)

https://www.bas-muenchen.de/wp-content/uploads/BAS_Informationsblatt_Substitution_Fahreignung_2023_2.pdf