Skip to main content
| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Dr. Jörn Patzak: Das geplante Cannabisgesetz 

Dr. Jörn Patzak: Das geplante Cannabisgesetz 

Die seit langem diskutierte Legalisierung von Cannabis biegt auf die Zielgerade ein. Im August hat das Bundeskabinett ein Cannabisgesetz (CanG) beschlossen, das Anfang 2024 in Kraft treten soll. Ein Straucheln kurz vor der Ziellinie, wie bei zwei Läuferinnen bei der jüngsten Leichtathletik-WM, ist nicht zu erwarten. Mit dem CanG wird die erste Säule eines Zweistufenplans umgesetzt, indem der Eigenanbau in Anbauvereinigungen und der private Eigenanbau von Konsumcannabis sowie der Besitz von bis zu 25g Cannabis für Personen über 18 Jahren erlaubt werden. In einer später folgenden zweiten Säule soll in Modellvorhaben eine Abgabe an erwachsene Einwohner bestimmter Kreise oder Städte über kommerzielle Lieferketten erprobt werden.

Das CanG beinhaltet ein Konsumcannabisgesetz (KCanG) und ein Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) sowie die Änderung einer Vielzahl von bestehenden Gesetzen. Ziele des Gesetzes sind ein verbesserter Gesundheitsschutz von Konsumenten, eine bessere Aufklärung und Prävention, die Eindämmung des Schwarzmarkts und ein verstärkter Kinder- und Jugendschutz. Zudem werden Einsparungen bei Justiz und Polizei von über einer Milliarde Euro pro Jahr erwartet. Vor allem die erhoffte Verbesserung des Jugendschutzes und der erwünschte Effekt auf den Schwarzmarkt werden jedoch von vielen namhaften Experten in Zweifel gezogen.

(Dr. Jörn Patzak (Leiter der JVA Wittlich und Lehrbeauftragter an der Universität Trier, Kommentator des Betäubungsmittelgesetzes in: beck aktuell, 26.09.2023)

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/das-geplante-cannabisgesetz