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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

BfArM. Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung (Schwerpunktthema)

BfArM. Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung (Schwerpunktthema)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften keine Entscheidung getroffen.

Nach derzeit geltendem Recht können Erlaubnisse zum Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Suizides nicht erteilt werden. § 5 Absatz 1 Nr. 6 BtMG schließt die Erteilung ausnahmslos aus. 

Stand: 19.11.2020 

https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Schwerpunktthemen/Betaeubungsmittel-Selbsttoetung/_node.html