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Bundessozialgericht sichert Ausländern medizinische Notfallbehandlungen

Bundessozialgericht sichert Ausländern medizinische Notfallbehandlungen

Kassel – Die Sozialhilfe muss eine medizinische Notfallbehandlung für Ausländer auch dann bezahlen, wenn sie nicht über Aufenthaltsrecht und Krankenversicherungsschutz verfügen. Das entschied gestern das Bundes­sozialgericht (BSG) in Kassel zugunsten des Universitätsklinikums Aachen. Auf die Ausreisebereitschaft des Betroffenen kommt es danach nicht an (Az: B 8 SO 11/22 R). (aerzteblatt.de 14.07.2023)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144612/Bundessozialgericht-sichert-Auslaendern-medizinische-Notfallbehandlungen