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![]() Z51.83G – Forum SubstitutionspraxisMonatsrundbrief Ausgabe 99, 01. September 2025 |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nicht verspätet erscheint dieser Rundbrief, sondern verfrüht, weil im Urlaub der Laptop auch mal ausgeschaltet bleiben soll.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zur Abstinenz als Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie angepasst.
Die Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit Suchterkrankungen werden erweitert. Nicht nur Patienten, die von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen abhängig sind, können eine ambulante Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat klargestellt, dass der Behandlungsanspruch für fast alle psychotropen Substanzen gilt. Außerdem darf künftig in bestimmten Fällen eine Kurzzeittherapie bis zur 24. Behandlungsstunde durchgeführt werden, auch wenn der Patient noch nicht abstinent ist.
Die neuen Regelungen blieben indes hinter den Forderungen der Patientenvertreter im G-BA und der Bundespsychotherapeutenkammer zurück.
Mathias Luderer, Universitätsklinik Frankfurt/M. und Landesärzteklammer Hessen, weist in einem Kommentar auf den „Doppelstandard“ bei Abhängigkeitserkrankungen im Vergleich mit anderen psychischen Erkrankungen hin.
Weitere ausgewählte Veröffentlichungen zur Opioidkrise, Opioidsubstituten, Versorgungspraxis, Schadensminderung, Drogenpolitik im In- und Ausland, Substanzen, Begleitkrankheiten u.a.m. finden Sie auf der Homepage in den monatlichen Neuheiten.
Die nächste Ausgabe von Z51.83G FORUM SUBSTITUTIONSPRAXIS erscheint am 8. Oktober 2025, also wie gewohnt am zweiten Mittwoch des Monats.
Viel Spaß beim Lesen und empfehlen Sie uns weiter! Eine Auswertung der Nutzungsdaten ergab Anfang des Jahres, dass Forum Substitutionspraxis täglich mehrere hundert Male aufgerufen wird.
Hans-Günter Meyer-Thompson
Zuschriften an: info@compwaremedical.de
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