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Z51.83G – Forum SubstitutionspraxisExtraausgabe - 17. Juli 2026 |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wirkt sich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Vergütung für die medikamentengestützte Behandlung der Opioidbehandlung aus? Die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium lautet: „In dem vom Gesetzgeber am 10. Juli 2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist geregelt, dass die Leistungen im Rahmen der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von den Krankenkassen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen zu vergüten sind.“
Und die Pressestelle des AOK-Bundesverbandes teilt mit: „Die Substitutionsbehandlung ist eine der wenigen Tatbestände, die weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Konkret geht es nach der Normsetzung um Leistungen im Rahmen der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.“
Veröffentlicht wurde gestern im Bundesanzeiger die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger/Opioid-Agonisten-Therapie Bundesanzeiger Homepage -> Suchen -> Bundesärztekammer (BAnz AT 16.07.2026 B5
In einer Pressemitteilung von gestern teilt die BÄK mit: Neue Substitutionsrichtlinie: BÄK nimmt nasales Take-home-Naloxon aufDie Bundesärztekammer hat ihre Richtlinie zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger/Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) aktualisiert. Die überarbeitete Fassung tritt am 16. Juli 2026 in Kraft. Sie berücksichtigt insbesondere die im Jahr 2025 veröffentlichte S3-Leitlinie „Opioidbezogene Störungen“. (BÄK, 16.07.2026) https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/public-health/suchtmedizin/substitution
Weitere ausgewählte Veröffentlichungen zur Opioidkrise, Opioidsubstituten, Versorgungspraxis, Schadensminderung, Drogenpolitik im In- und Ausland, Substanzen, Begleitkrankheiten u.a.m. finden Sie auf der Homepage in den monatlichen Neuheiten. Im Menu (rechts oben auf der Seite) können Sie die einzelnen Rubriken auch direkt ansteuern.
Die nächste reguläre Ausgabe von Z51.83G FORUM SUBSTITUTIONSPRAXIS erscheint am 12. August 2026, also wie gewohnt am zweiten Mittwoch des Monats.
Zuletzt noch eine Bitte in eigener Sache: Die Bundesregierung plant die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Bei Erfolg würde das auch die Recherchen für Forum Substitutionspraxis arg behindern. Arne Semsrott von FragDenStaat hat dazu diesen Artikel geschrieben und ruft zur Unterzeichnung einer Petition auf.
Viel Spaß beim Lesen und empfehlen Sie uns weiter!
Hans-Günter Meyer-Thompson - Redakteur - Zuschriften an: info@compwaremedical.de
Impressum: http://www.forum-substitutionspraxis.de/newlinks/1025-impressumneu Hier geht es zum Abonnement: http://www.forum-substitutionspraxis.de/ Hier können Sie Z51.83G abbestellen: info@forum-substitutionspraxis.de |
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