Z51.83G – Forum Substitutionspraxis Ausgabe 80

Z51.83G – Forum Substitutionspraxis Ausgabe 80
 - - -
  -

Z51.83G – Forum Substitutionspraxis

Monatsrundbrief             Ausgabe 80, 14. Februar 2024

 
         
   

 

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

nun gibt es auch Lieferengpässe für verschiedene Stärken und Packungsgrößen des Substitutionsmedikaments L-Poladdict. Nähere Angaben finden Sie auf der Homepage im laufend aktualisierten Text Lieferengpassmeldungen für Opioidsubstitutionsmedikamente.

 

Der Leserbrief von Dirk Lichtermann in der Januar-Ausgabe von Z51.83G sowie weitere Stellungnahmen aus KVen haben dazu beigetragen, dass die Pläne zur Reform der Substitutionsziffern im EBM noch einmal überdacht werden.

 

Als 2017 die BtMVV reformiert wurde und ärztliche Verantwortlichkeiten aus der BtMVV in die Richtlinie der Bundesärztekammer überführt wurden, blieb der §5a, der die Behandlung mit Diamorphin regelt, außen vor. Damals hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), darum werde man sich zu einem späteren Zeitpunkt kümmern. Abermals verschoben wurde die Überprüfung bei der letzten Reform von 2023. Bereits 2022 bat das BMG die Bundesärztekammer, Betreiber von Diamorphinambulanzen u.a. um eine Stellungnahme, welche Inhalte des Paragraphen 5a der BtMVV einer Überprüfung bedürften. Mehrere Anfragen von Forum Substitutionspraxis nach dem Stand der Dinge beantwortete das BMG mit: „Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit, welche Regelungen der Betäubungsmittel -Verschreibungsverordnung (BtMVV) nach den neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis einer Überarbeitung bedürfen (…) Sobald ein Referentenentwurf erstellt ist, wird er und dazu im Rahmen des Anhörungsverfahrens beim BMG eingegangene Stellungnahmen auf der Homepage des BMG eingestellt.“ Einen Zeitplan, wann mit einem Referentenentwurf zu rechnen ist, vermag das BMG nicht vorzulegen. Die aktuell gültigen Bedingungen für eine Substitution mit Diamorphin wurden aus der Zulassungsstudie von vor 25 Jahren übernommen; nachzulesen in dieser Präsentation von Thomas Peschel. Sie verhindern, dass beispielsweise unter 23jährige mit Diamorphin substituiert werden dürfen, auch wenn eine langjährige Opioidabhängigkeit vorliegt, bei der sich die oralen Substitutionsmedikamente als wenig hilfreich erwiesen haben. Überprüft werden könnte nach den Erfahrungen in Diamorphinambulanzen auch, ob Diamorphin lediglich als weiteres Substitutionsmedikament für „Schwerstabhängige“ angesehen werden sollte, oder auch als Psychopharmakon bei Vorliegen einer Doppeldiagnose Opioidabhängigkeit und PTBS.

 

Zugang zur Diamorphin-Behandlung erleichtern! Die Diamorphin-Behandlung muss als gleichwertige und gleichrangige Form der Substitutionstherapie anerkannt werden. Das fordern Deutsche Aidshilfe (DAH), Akzept e. V. und JES-Bundesverband in einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium. (DAH, akzept e.V, JES, 25.01.2024).

 

Bei hohen Tagesdosen von D-L-Methadon wird empfohlen, ein EKG anzufertigen, um eine eventuelle Verlängerung der QT-Zeit rechtzeitig zu erkennen. Diese potentiell lebensgefährliche unerwünschte Wirkung soll bei Levomethadon nicht oder in geringerem Maße vorliegen. Eine norwegische Arbeitsgruppe hat diese Annahme überprüft. Dazu passt diese Veröffentlichung: Differences in circadian variation in QT interval of the ECG in women compared to men.

 

Der Bericht zum Substitutionsregister 2024 weist nur wenige Veränderungen zum Vorjahr auf: Die Zahl der substituierenden Ärztinnen und Ärzte ist leicht rückläufig. Die Zahl der substituierten Opioidabhängigen liegt weiterhin bei 80.000. Levomethadon hat sich als meistverordnetes Substitutionsmedikament etabliert. Die Zahl der Landkreise, in denen keine Opioidsubstitution angeboten wird, bleibt hoch.

 

Auch Schweizer Kollegen raten, sich auf eine neuartige Opioid-Welle vorzubereiten.

 

Die Ausbildung für Suchtspezialist_innen aus den Disziplinen Medizin und Psychologie ist in Europa sehr unterschiedlich gestaltet. Deutschland gerät hinsichtlich Ausbildungsdauer und -standards im europäischen Vergleich ins Hintertreffen. Das zeigt eine Studie, die mit Beteiligung der katho erstmals die Ausbildung medizinischer und psychologischer Suchtfachkräfte untersucht. (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, 21.09.2023).

 

Zum Schluss weise ich noch auf ein neues Produkt aus der Firma hin, die diesen Rundbrief herausgibt: Der intelligente Tablettenspender maja sana® (https://www.majasana.de/majasana-medikamentenversorgung ) hat die Zulassung als Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband erhalten. (…) Durch die offiziell erfolgte Aufnahme von maja sana® in die Pflegehilfsmittelliste, die auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, kann der intelligente Tablettenspender ab sofort über die Pflegekassen abgerechnet werden.

Das bedeutet konkret eine Kostenübernahme von 100% für Personen, die einen Pflegegrad sowie eine kognitive Einschränkung haben. An dieses Vorgehen werden sich auch automatisch die privaten Kassen anschließen. maja sana® wird direkt durch deutschen Hersteller tantum sana® mit Sitz im südhessischen Pfungstadt vermietet.

Der intelligente Tablettenspender ist das erste offizielle Pflegehilfsmittel in Deutschland, das Schlauchblister nutzt und somit alle Vorteile der Verblisterung für den ambulanten Bereich zugänglich macht. Zusätzlich zu den Vorteilen der automatischen Vorrichtung und Portionierung der Medikamente bietet maja sana® die Funktion der Erinnerung an jede anstehende Einnahme und die Möglichkeit, den pflegenden Angehörigen bei vergessenen Einnahmen zu informieren. So kann maja sana® einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Gesundheit von Anwendern zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.

 

Die Kalender für Fachtagungen/Kongresse und Webinare sowie die Lieferengpassmeldungen sind auf dem aktuellen Stand. Die Suchfunktion zeigt noch immer Mucken, wir arbeiten daran.

 

Die nächste reguläre Ausgabe von Z51.83G FORUM SUBSTITUTIONSPRAXIS erscheint am nächsten zweiten Mittwoch im Monat, also am 13. März 2024.

 

Viel Spaß beim Lesen und empfehlen Sie uns weiter!

 
Hans-Günter Meyer-Thompson
- Redakteur -

 

Zuschriften an: info@compwaremedical.de


Impressum: http://www.forum-substitutionspraxis.de/newlinks/1025-impressumneu
Hier geht es zum Abonnement: http://www.forum-substitutionspraxis.de/

   
         
 - - -
Kein Interesse an Z51.83G? Abmeldung

Email built with AcyMailing